Informationen für Arbeitgeber
Vermittlung und Einstellung von Menschen mit Behinderung
Der Integrationsfachdienst steht Arbeitgebern jederzeit zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen bei der den Anforderungen des Arbeitspatzes entsprechender Einstellung von schwerbehinderten, behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen. Auch bei bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen unterstützen wir die Betriebe, beispielsweise bei behinderungsbedingten Schwierigkeiten im Rahmen einer Beschäftigung.
Die Beratung ist kostenfrei. Der Integrationsfachdienst kommt gerne zu Ihnen vor Ort in Ihr Unternehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit dem Integrationsfachdienst. Sollte die Beteiligung weiterer Stellen erforderlich werden, kann der Integrationsfachdienst dies koordinieren.
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.
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Vermittlung
Der Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Vermittlung“ ist ein Angebot für Arbeitgeber, die einem Menschen mit einer Behinderung oder einem Rehabilitanden den Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen möchten. Der Integrationsfachdienst wird dabei von den Reha-Trägern mit der Vermittlung beauftragt. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner
Unser Angebot
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Informationen über die Einstellung schwerbehinderter Menschen und Rehabilitanden
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Passgenaue Vermittlung von Rehabilitanden
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Klärung, ob Anforderungsprofil mit Interessens- und Fähigkeitsprofil übereinstimmt
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Information über Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Einstellung
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Information über Leistungen und Abklärung der Leistungen für Arbeitgeber mit den Leistungsträgern z. B. zur behindertengerechten Ausgestaltung des Arbeitsplatzes
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Begleitung am Arbeitsplatz bei Arbeitsaufnahme
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Behinderungsspezifische Beratung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz
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Krisenintervention
Ziel
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Passgenaue Vermittlung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis
Begleitung
Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen steht der IFD Integrationsfachdienst mit Schwerpunkt „Berufsbegleitung“ Arbeitgebern zur Verfügung. Der Integrationsfachdienst wird in der Regel dann tätig, wenn es aus behinderunsgbedingten Gründen zu Problemen oder Schwierigkeiten am Arbeitsplatz gekommen ist. Unsere Kontaktpersonen finden Sie hier: IFD-Ansprechpartner
Unser Angebot
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Wir informieren über die Auswirkungen der Behinderung / Erkrankungen oder Einschränkungen am Arbeitsplatz.
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Wir verstehen uns als "Mittler" zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um im beiderseitigem Einvernehmen eine Lösung zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu finden
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Wir informieren über mögliche Leistungen und klären diese mit den Leistungsträgern ab.
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Wir informieren und beraten in Bezug auf die Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen.
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Wir stehen darüber hinaus Kolleginnen und Kollegen, Schwerbehindertenvertrauensleuten und den Betriebs- und Personalräten beratend zur Verfügung.