Arbeitnehmer und Auszubildende
Berufsbegleitung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der Integrationsfachdienst unterstützt Arbeitnehmer und Auszubildende, die Schwierigkeiten an ihrem Arbeitsplatz haben, bei betrieblicher Umsetzung oder bei Abmahnung bzw. (drohender) Kündigung.
Integrationsfachdienst Schwerpunkt Berufsbegleitung
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Ist ein Dienstleistungsangebot für schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen im Arbeitsleben sowie für deren Arbeitgeber.
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Arbeitet behinderungsspezifisch. Der IFD verfügt über spezialisierte Fachkräfte für Menschen mit einer seelischen Erkrankung, mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung sowie für Menschen mit Sinnesbehinderungen.
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Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kennen sich bei den Möglichkeiten zur Unterstützung schwerbehinderter, behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse aus.
Zugang
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Unser Angebot ist kostenfrei.
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Wir unterliegen der Schweigepflicht.
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In jedem Bezirk der Arbeitsagentur gibt es einen Integrationsfachdienst. Der IFD ist sowohl im Rhein-Erft-Kreis als auch im Kreis Euskirchen tätig, wobei sich die Zuständigkeit nach dem Ort des Arbeitsplatzes richtet.
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Eine anerkannte Schwerbehinderung ist für eine Beratung nicht zwingend erforderlich. Der Zugang zum IFD ist niederschwellig, daher können schwerbehinderte, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen und Arbeitgeber direkt Kontakt zum Integrationsfachdienst aufnehmen.
Wir beraten ...
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bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz mit Kollegen oder Vorgesetzten
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bei Unsicherheit über die eigene Leistungsfähigkeit
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bei Veränderung der Leistungsfähigkeit
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bei innerbetrieblicher Umsetzung, Abmahnung oder drohender Kündigung
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bei der Vermittlung von Gebärdensprachdolmetschern
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bei der Abklärung/Entwicklung der weiteren beruflichen Pespektive
Wir unterstützen ...
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beim Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit oder Klinikaufenthalt
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beim Training von Arbeitsabläufen bzw. von Fertigkeiten am Arbeitsplatz
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bei innerbetrieblichen Konflikten oder in akuten Krisensituationen
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bei der Klärung der benötigten Leistungen und bei der Beantragung
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bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises
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bei der Suche nach geeigneten Reha-Maßnahmen
Die Beratung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Dieser reicht vom einmaligen Beratungsgespräch bis zu einer langfristigen Begleitung über mehrere Monate. Der Integrationsfachdienst versteht sich als Partner sowohl der schwerbehinderten, behinderten oder von Behinderung bedrohten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber im Sinne von:
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Allparteilichkeit des IFD
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Lösungen in beiderseitigem Einvernehmen
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Informations- und Beratungsangebote für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Der IFD ist gut vernetzt. Wir arbeiten eng zusammen mit:
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LVR-Integrationsamt, örtliche Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben: Prävention i.S. des SGB IX, Teil 2, Kündigungsschutzverfahren, Kostenträger für finanzielle Hilfen
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Ärzte, Kliniken: Einleitung, Begleitung von Therapie/Behandlung und weiteres Vorgehen nach Beendigung » Leistungsvermögen, Arbeitsplatzgestaltung
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Arbeitsagentur und andere Träger der beruflichen Rehabilitation
Wenn Sie Fragen im Zusammenhang mit Sinnesbehinderungen (Hör- oder Sehbehinderung) haben, wenden Sie sich bitte an die aufgeführten Einrichtungen. Gerne stellen wir für Sie den Kontakt her.